IQVIA-Studie zum Privatanteil und Rezeptgebührenbefreiung im Jahr 2024
Auch für das Jahr 2024 hat IQVIA wieder eine Studie zur Rezeptgebührenbefreiung und zum Anteil privat bezahlter Produkte im erstattungsfähigen Markt durchgeführt.
Die Rezeptgebühr (RG) 2024 betrug 7,10€
Der Erstattungskodex (EKO) listet jene Arzneimittel, die in Österreich zugelassen sind und prinzipiell von der Sozialversicherung bezahlt werden. Allerdings wird nicht jede Packung dieser Arzneimittel auch tatsächlich von der Sozialversicherung erstattet. In dieser Studie untersucht IQVIA, welcher Teil des österreichischen erstattungsfähigen Markts letzten Endes von den Patienten privat bezahlt wird.
Wenn ein Arzneimittel von der Sozialversicherung bezahlt wird, so wird dennoch für jede Packung eine Rezeptgebühr fällig, die der Patient / die Patientin zu zahlen hat. Diese Rezeptgebühr wird jährlich indexiert. Für das Jahr 2024 lag diese Gebühr bei 7,10€.
Gleichzeitig besteht eine Rezeptgebührenobergrenze sowie eine generelle Regelung zur Rezeptgebührenbefreiung. Diese Befreiung spielt eine wichtige Rolle bei der finanziellen Entlastung für chronisch Kranker oder einkommensschwacher PatientInnen. So sind beispielsweise ausgleichszulagebeziehende PensionistInnen, Zivildiener, Sozialhilfebezieher oder Personen, die mehr als zwei Prozent ihres Nettoeinkommens für Arzneimittel ausgeben und mindestens 39 Rezeptgebühren im Jahr bezahlt haben, von der Zahlung von weiteren Rezeptgebühren befreit.
Die Auswertung umfasst über 45 Mio. Kassabons
Für Arzneimittel, deren Krankenkassenpreis (plus Mehrwertsteuersatz von 10%) unterhalb der Rezeptgebühr liegt, werden nur diejenigen Abgaben mit der Sozialversicherung abgerechnet, die an rezeptgebührenbefreite PatientenInnen erfolgen. Entsprechend liegen den Sozialversicherungen zu diesen Zahlungsakten nur unvollständige Informationen vor. Daher hat IQVIA für diese Studie über 45 Mio. Kassabons ausgewertet, die im Jahr 2024 von rund 600 Partnerapotheken in Österreich zur Verfügung gestellt wurden. Dies entspricht ca. 40% aller öffentlichen Apotheken in Österreich.
41% aller Arzneimittelpackungen werden vollständig von den PatientInnen bezahlt
Die gesamte Analyse bezieht sich nur auf den erstattungsfähigen Markt im Apothekensegment. Wie Abbildung 1 zeigt, werden nur 59% der Arzneimittelpackungen überhaupt mit den Krankenkassen verrechnet. Entsprechend zahlen PatientInnen 41% aller Arzneimittelpackungen komplett aus eigener Tasche.
Die Rezeptgebühr wurde 2024 bei 35% der erstattungsfähigen Arzneimittelpackungen erhoben (hellblaue Box).
Die kompletten Arzneimittelkosten übernahm die Krankenkasse bei 24% aller verkauften Packungen. Dies sind die rezeptgebührbefreiten Verkäufe, die mit der Krankenkasse verrechnet wurden (10% + 14% in Abbildung 1).
Innerhalb der Arzneimittelpackungen, die komplett privat bezahlt wurden, lag der Großteil – 85% – unter der Rezeptgebühr von 7,10 €. Von den Packungen, die mit der Krankenkasse verrechnet wurden, waren 23% günstiger als die Rezeptgebühr.
Abbildung 1: Mekko-Diagramm der einzelnen Gruppenanteile nach Absatz

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PatientInnen bezahlen 23% aller Arzneimittelkosten im erstattungsfähigen Markt
IQVIA analysierte ebenso die Kostenaufteilung des erstattungsfähigen Markts 2024 nach Umsatz. Hierbei übernehmen Krankenkassen 77% aller Kosten. Die PatientInnen zahlen insgesamt 23% aller Arzneimittelkosten in der Apotheke – 12% sind komplett private Arzneimittelzahlungen, 11% machen die Rezeptgebühren aus.
