ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KOSTENLOSEN, PARTEILOSEN NEWSLETTER-ABO-SERVICE ÜBER DEN MEDIZINISCHEN UND PHARMAZEUTISCHEN MARKT BZW. DAS GESUNDHEITSWESEN IN ÖSTERREICH
DER IQVIA Information Solutions GmbH
Zweck:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der IQVIA Information Solutions GmbH („IQVIA“) bilden zusammen mit dem Abo des jeweiligen kostenlosen, parteilosen Newsletters (nämlich „IQVIA Apotheken News“, „IQVIA Pharma News“ und/oder „IQVIA Adhoc News“) den Vertrag, der während seiner Geltung die Beziehung zwischen IQVIA und dem Kunden abschließend regelt („Vertrag“).
Die AGB gelten für alle von der IQVIA erbrachten Leistungen im Rahmen der Services „IQVIA Apotheken News“, „IQVIA Pharma News“ und/oder „IQVIA Adhoc News“). Die Leistungen der IQVIA erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die vom Kunden durch seine Auftragserteilung als anerkannt und rechtsverbindlich geltend. Abweichende Bedingungen des Kunden werden von der IQVIA nicht akzeptiert und bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der IQVIA für den Einzelfall.
Soweit dies wegen datenschutzrechtlicher oder anderer gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist oder von einer zuständigen Aufsichtsbehörde verlangt wird, behält sich IQVIA jederzeit sofortige Änderungen der vertragsgegenständlichen Services vor.
Abo-Abschluss:
Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse unterhalb des Feldes „Newsletter Anmeldung“ eingeben, einen oder mehrere Newsletter (nämlich „IQVIA Apotheken News“, „IQVIA Pharma News“ und/oder „IQVIA Adhoc News“) auswählen und anschließend auf die Schaltfläche „Abonnieren“ klicken, geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab, demzufolge IQVIA Ihnen den/die von Ihnen ausgewählten Newsletter an die von Ihnen angegeben Emailadresse kostenlos und regelmäßig als Service zusendet.
IQVIA bestätigt den Eingang Ihrer Newsletter-Bestellung sowie den Vertragsschluss über die Newsletter-Zusendung unverzüglich per E-Mail. Der Newsletter-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen (zu Ihrer Kündigungsmöglichkeit siehe den untenstehenden Punkt „Kündigung des Newsletters“).
Sofern IQVIA neue Newsletter einführt oder zumindest einen Ihrer bestellten Newsletter und damit den Vertrag ändert, wird IQVIA Sie darüber mit einer Vorlauffrist von einem Monat Vorlauf per E-Mail unter Darlegung solcher Neuerung/Änderungen informieren. Sie haben dann die Möglichkeit, der Vertragsänderung binnen dieser Monatsfrist per E-Mail an Doris.Winkler@iqvia.com zu widersprechen. Anderenfalls gelten die Vertragsänderungen mit dem Verstreichen der einmonatigen Frist als von Ihnen angenommen. IQVIA wird Sie über die Bedeutung Ihres entsprechenden Verhaltens (= nicht fristgemäße Absendung Ihres Widerspruches gegen die Vertragsänderung(en)) und die Folgen (= Umstellung auf einen anderen Newsletter oder Versand eines zusätzlichen neuen Newsletters) im Rahmen der oben angesprochenen Informations-E-Mail nochmals ausdrücklich informieren.
Rechte:
IQVIA räumt dem Kunden ausschließlich nachfolgende Rechte ein:
IQVIA gewährt dem Kunden die eingeschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz, die Information Services, die vom Kunden gewählt und von der IQVIA geliefert werden, zu benützen. Diese eingeschränkte Lizenz berechtigt den Kunden hinsichtlich der Information Services, die dem Kunden von der IQVIA geliefert wurde, zu folgendem:
Gebrauch der Information Services zum direkten eigenen Nutzen des Kunden.
Erstellung einer (1) Kopie für Sicherungszwecke (diese Kopie muss alle einschränkenden Erklärungen und Erklärungen bezüglich des geistigen Eigentums enthalten, die auf der Information, die von der IQVIA geliefert wurden, ebenfalls enthalten sind).
Die IQVIA behält sich vor, einzelne oder alle Information Services jederzeit und ohne Vorankündigung zu aktualisieren und nur mehr die aktualisierte Version zur Verfügung zu stellen.
Einschränkungen:
Es ist dem Kunden untersagt:
Diesen Vertrag oder die gelieferten Information Services ganz oder teilweise, zu welchem Zweck auch immer, an andere juristische oder natürliche Personen zu übertragen oder abzutreten.
Ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung (Third Party Agreement) der IQVIA, die Information ganz oder teilweise offen zu legen, an Dritte weiterzugeben oder zu übertragen oder diesen eine Unterlizenz zu erteilen. Jeder Versuch des Kunden zur Übergabe, Übertragung oder Erteilung einer Unterlizenz ohne eine solche schriftliche Zustimmung macht die Übergabe, Übertragung oder Erteilung der Unterlizenz nichtig.
Die Information Services nach Beendigung der durch die IQVIA in diesem Vertrag gewährten Lizenz zu verwenden.
Laufzeit/Beendigung:
Das jeweilige Newsletter-Abonnent können Sie jederzeit und fristlos kündigen. Die Kündigung kann durch Anklicken des „Austragen“-Links, der in jedem Newsletter enthalten ist, oder auch per E-Mail an Doris.Winkler@iqvia.com erfolgen.
IQVIA kann den Service-Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu jedem Monatsletzten per E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse kündigen. Das Recht auf Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die “Einschränkungen“ gelten auch nach Beendigung dieses Vertrags.
Vertraulichkeit:
Vertrauliche Informationen im Sinne des Vertrags sind alle von IQVIA an den Kunden übermittelten Informationen, sofern diese nicht ausdrücklich als nicht vertraulich gekennzeichnet wurden. Jedenfalls nicht vertraulich sind Informationen, die vor Übermittlung an die andere Vertragspartei schon allgemein öffentlich bekannt waren.
Der Kunde anerkennt und vereinbart, dass die Information Services, die von der IQVIA geliefert werden, vertraulich sind. Der Kunde wird ohne ausdrückliche schriftliche und nur für den Einzelfall gültige Genehmigung der IQVIA weder während noch nach Beendigung dieses Vertrags Information Services ganz oder teilweise an Dritte weitergeben oder andere vertrauliche Informationen der IQVIA mitteilen, übermitteln oder liefern. Der Kunde wird sicherstellen, dass auch seine Angestellten und seine Vertreter dies unterlassen werden. Der Kunde verpflichtet sich, die Information Services vertraulich zu behandeln, indem er mindestens das gleiche Maß an Sorgfalt walten lässt, das er walten ließe, um seine eigenen vertraulichen Informationen zu schützen, in jedem Fall aber zumindest eine angemessene Sorgfalt anzuwenden. Der Kunde wird sicherstellen, dass jeder seiner Angestellten, der Information Services erhält, über die vertrauliche Natur dieser Information Services informiert ist und diese respektiert und er wird von jedem dieser Angestellten verlangen, dass dieser die Weitergabe an oder die Besprechung dieser Informationen mit Personen zu unterlassen hat, es sei denn, es handelt sich um Angestellte des Kunden oder um Mitarbeiter der IQVIA. Nur solche Angestellte, die Zugang zu den Information Services wünschen, dürfen diesen Zugang erhalten und zwar nur zu dem Bereich der Information Services, der erforderlich ist, um die internen Geschäftszwecke des Kunden zu erfüllen.
Haftung:
Da es sich um ein kostenfreies Service handelt, sind sämtliche Gewährleistungsfolgen ausgeschlossen.
Die Information Services werden auf einer „As-Is“-Basis geliefert. Die IQVIA leistet keine Gewähr dafür, dass die Information Services den gegenwärtigen oder zukünftigen Bedürfnissen oder Zielsetzungen eines Kunden entsprechen werden. Der Kunde hat die alleinige Verantwortung für den Gebrauch, die Auswahl und die Eignung der Information Services für seine Bedürfnisse und Zielsetzungen.
Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die IQVIA ausschließlich für Personenschäden. Im Falle grober Fahrlässigkeit haftet die IQVIA ausschließlich für Personen- und Sachschäden, nicht aber für Vermögensschäden oder den entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte Schäden. Ein Jahr nach Kenntnis von Schaden und Schädiger sowie spätestens nach Ablauf von fünf Jahren ab Übergabe/Leistung besteht kein Anspruch mehr auf Schadenersatz.
Verschiedenes:
Die Unterlassung der Durchsetzung einer Bestimmung dieses Vertrags ist nicht als Verzicht auf diese Bestimmung zu werten oder dahingehend zu interpretieren, dass der Vertrag (oder eines Teils), oder das Recht jede Bestimmung in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Übereinkunft in Kraft zu setzen, ungültig oder beeinträchtigt wird.
Wenn irgendeine Bestimmung dieses Vertrags durch ein Gericht als ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, so werden davon die verbleibenden AGB nicht berührt.
Erfüllungs- und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen zwischen der IQVIA und dem Kunden ist Wien. Dieser Gerichtsstand gilt ausdrücklich als vereinbart. Klagen aus einer Vereinbarung, der diese AGB zugrunde liegen, sind am zuständigen Gericht in Wien einzubringen. Die IQVIA ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an jedem gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu klagen. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.