IQVIA-Studie

Privatanteil & Rezeptgebührenbefreiung im 1. Halbjahr 2020

 

IQVIA-Studie zu Privatanteil und Rezeptgebührenbefreiung im 1. Halbjahr 2020

Eine Studie von IQVIA Österreich zeigt, dass 33,1 % aller erstattungsfähigen Arzneimittelpackungen in Österreich im ersten Halbjahr 2020 von den PatientInnen privat bezahlt wurden. 35,1 % aller Arzneimittelpackungen auf Kassenrezept sind von der Rezeptgebühr befreit. 

Für Arzneimittel, deren Preis unterhalb der Rezeptgebühr liegt, stehen den Krankenkassen nur unvollständige Abrechnungsdaten zur Verfügung. IQVIA hat auf Basis von erweiterten Verkaufsdaten – den sogenannten „Sell-out-Daten“ – wo Informationen zur Rezeptgebührenbefreiung einzelner Kaufakte ersichtlich sind –  der etwas mehr als 530 Partnerapotheken (~38 % aller öffentlichen Apotheken) den Status Quo analysiert. 

33,1 % der erstattungsfähigen Arzneimittelpackungen werden im ersten Halbjahr 2020 privat bezahlt

Der Krankenkassenpreis von 47,1 % aller erstattungsfähigen Arzneimittelpackungen – berechnet am Absatz – liegt unter der Rezeptgebühr und wurde, falls der Patient nicht rezeptgebührenbefreit war, privat bezahlt. Zieht man davon den rezeptgebührenbefreiten Anteil von 14,0 % ab, liegt der Anteil privat bezahlter Arzneimittelpackungen bei 33,1 %. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 wurde somit ein gleich großer Anteil von 33,1 % der Arzneimittelverpackungen privat bezahlt, während sich der Anteil der rezeptgebührenbefreiten Personen von 12,5 % auf 14,0 % erhöht hat.

Dies war jener Anteil an erstattungsfähigen Arzneimittelpackungen, der von den Apothekern überhaupt nicht mit den Krankenkassen verrechnet wurde und somit auch nicht in die Beurteilung einer Rezeptgebührenbefreiung des Patienten einfließt.

35,1 % aller Arzneimittelpackungen auf Kassenrezept sind im ersten Halbjahr 2020 von der Rezeptgebühr befreit

Von der Rezeptgebühr befreit sind Ausgleichszulage-beziehende Pensionisten, Zivildiener, Mindestsicherungsbezieher oder Personen, die mehr als 2 % ihres Nettoeinkommens für Arzneimittel ausgeben und mindestens 37 Rezeptgebühren im Jahr bezahlt haben. 

Der Anteil aller Arzneimittelpackungen, die auf Kassenrezept von der Rezeptgebühr befreit abgeben wurden, steigt bis zum Juni 2020 auf 38,5 % an. Im Halbjahresdurchschnitt liegt der Wert jener Arzneimittelpackungen, die von der Rezeptgebühr befreit waren bei 35,1 % und weist im Vergleich zu den 34,4 % des ersten Halbjahres von 2019 eine leichte Erhöhung auf.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Mag. Stefan Baumgartner

IQVIA Marktforschung GmbH
Stella-Klein-Löw-Weg 15, Haus B, 5. Stock, A-1020 Wien
E-Mail: stefan.baumgartner@iqvia.com